Urheberrecht: eine Zusammenfassung ist keine Rechteverletzung

Link: http://www.ifross.org/artikel/bgh-urteilt-perlentaucher-gedanken-anderen

Das IFROSS - das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software - kommentierte Anfang Dezember 2010 ein Urteil des Bundesgerichsthof in Urheberrechstfragen. Bei den zugrundliegenden Klagen zweier Zeitungsverlage gegen das Internetportal Perlentaucher ging es um die dort veröffentlichten Zusammenfassungen zu Artikeln der Zeitungen.

Perlentaucher stellt Bücher vor und bezieht sich dabei auch auf die Feuilletonbeiträge von FAZ und Süddeutscher Zeitung.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr erneut festgestellt, dass blosse Zusammenfassungen anderer Werke keine Urheberrechstverletzung darstellen.

Es gilt, wie seit der Einführung des Urheberrechtsgesetzes, § 24 Abs. 1 UrhG und der Grundsatz, dass nur konkrete Formulierungen, aber nicht Ideen oder die mit den Formulierungen zusammengefassten Gedanken urheberrechtlich geschützt sind. (nach http://www.ifross.org/artikel/bgh-urteilt-perlentaucher-gedanken-anderen)

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