Mein Kollege Gerald Hartwig hat mich auf ein paar Neuigkeiten aufmerksam gemacht. Wesentlich dabei ist, dass der Bundesrat Mitte Oktober vorgeschlagen hat den § 52a des Urheberrechts von seiner Befristung zu befreien. Darüber ist interesanterweise nicht öffentlich berichtet worden.
Es ist jedoch eien Blamage, dass das zuständige Bundesjustizministerium in dieser Frage nicht selber tätig geworden ist. Auch das Bundesbildungsministerium hätte hir im Rahmen der interministeriellen Abstimmung die Bildungsinteressen erkennen und einbringen müssen.
Hier der Text der Beschlussfassung. 514-12B.pdf
Der Ball dürfte damit im Fachausschuß des Bundestages und dann im Bundestag liegen.
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